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Wenn Sie einen erfahrenen und engagierten Strafverteidiger im Raum Heilbronn suchen, der Ihnen auch wirklich hilft, sind Sie hier an der genau richtigen Adresse.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Bereich des Strafrechtes kann ich Ihnen von Anbeginn des gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren sagen, was Sie tun können und was Sie möglichst zu unterlassen haben.
Nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie ist es zwingend notwendig und unerlässlich, dass Sie sofort einen Verteidiger kontaktieren und vor der Polizei/Staatsanwaltschaft keinerlei Angaben machen.
Sofern es jedoch aus persönlichen oder ermittlungstaktischen Gründen notwendig sein sollte doch frühzeitig Angaben zu machen, ist es aber auch für diesen Fall zwingend notwendig, dass Sie sich im Vorfeld von einem Verteidiger beraten/begleiten lassen und entweder eine schriftliche Stellungnahme durch den Verteidiger verfassen oder aber sich durch einen Verteidiger bei der Beschuldigtenvernehmung begleiten lassen - nachdem Akteneinsicht gewährt worden ist. Ansonsten ist die Gefahr eines „Eigentors“ durch zu weitreichende oder unvollständige Angaben groß.
Rechtsanwalt Felix Schmidt
zugleich Fachanwalt für Strafrecht
Der Strafverteidiger Notdienst Region Heilbronn/Schwäbisch Hall wurde im Laufe des Jahres 2006 gegründet.
Mitinitiator war unter anderem Fachanwalt Strafrecht Felix Schmidt, der sich auch um die Organisation kümmert.
Der Strafverteidiger Notdienst soll Beschuldigten - auch - außerhalb der üblichen Bürozeiten anwaltliche Hilfe/Rat bieten. Deshalb ist eine Rufbereitschaft eingerichtet.
Die Rufnummer ist zumindest von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr, auch am Wochenende geschaltet. Der Strafverteidiger Notdienst ist erreichbar unter der Rufnummer:
0162 / 265 16 62
Die Mitglieder des Strafverteidiger Notdienstes sind alles Fachanwälte*innen für Strafrecht, wodurch eine hohe anwaltliche und fachliche Kompetenz gewährleistet ist.
Sämtliche Mitglieder*innen sind langjährig auf dem Gebiet des Strafrechts und verwandter Rechtsgebiete tätig.
Die Rufbereitschaft des Strafverteidiger Notdienstes gewährleistet, dass durch eine sofortige Kontaktaufnahmen, die Weichen sehr früh gestellt werden könne, um so Einfluss auf das Strafverfahren nehmen zu können.
Für den Anruf von Ihnen beim Strafverteidiger Notdienst entstehen außer den Telefonkosten keine weiteren Gebühren.
Erst wenn ein Mandat erteilt wird, fallen Kosten und Gebühren, wie bei jeder anderen Beauftragung eines Anwalts auch, an. GGf. besteht auch die Möglichkeit einer Pflichtverteidigung.